Datenschutz

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Verantwort­lichkeit

Datenschutz umfasst zunächst organisatorische und technische Maßnahmen gegen Missbrauch von Daten. Der Begriff IT-Sicherheit betrifft die technischen Maßnahmen gegen das unbefugte Nutzen , Löschen und Verfälschen von Daten. Die besondere Betonung der öffentlichen Sicherheit trifft nicht die primären Interessen des privaten Datenschutzes, sondern lediglich die entgegen stehenden Interessen des staatlichen Gewaltmonopols.

Runze & Casper Werbeagentur GmbH
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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz Burghard Britzke / Datenschutzbeauftragter (siehe hierzu auch unten Ziff. 11).

Datenverarbeitung

Arten der verarbeiteten Daten- Bestandsdaten (z.B., Personen-Stammdaten, Namen oder Adressen):

  • Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
  • Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
  • Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
  • Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
  1. Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
  2. Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
  3. Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
  4. Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Ursprünglich wurde unter dem Begriff Datenschutz der Schutz der Daten selbst im Sinne der Datensicherung, z. B.

  • vor Verlust, Veränderung oder Diebstahl, verstanden.
  • Dieses Verständnis fand zum Beispiel seinen Niederschlag im ersten Hessischen Datenschutzgesetz von 1970.
  • Im selben Jahr wurde der heute übliche Begriff des Datenschutzes durch einen Aufsatz von Ulrich Seidel definiert

Ursprünglich wurde unter dem Begriff Datenschutz der Schutz der Daten selbst im Sinne der Datensicherung, z. B. vor Verlust, Veränderung oder Diebstahl, verstanden. Dieses Verständnis fand zum Beispiel seinen Niederschlag im ersten Hessischen Datenschutzgesetz von 1970. Im selben Jahr wurde der heute übliche Begriff des Datenschutzes durch einen Aufsatz von Ulrich Seidel definiert

„Persönlichkeitsrechtliche Probleme der elektronischen Speicherung privater Daten“.

Dabei wurde außerdem die schutzrechtliche Aufspaltung von Daten aus der nicht geschützten Sozialsphäre und der geschützten Privat- und Intimsphäre aufgegeben und in einen einheitlichen Schutz von personenbezogenen Daten umgedeutet.

Widerufsrecht

In der Schweiz und in Liechtenstein wird Datenschutz definiert als „Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden“ (§ 1 Bundesgesetz über den Datenschutz der Schweiz, Art. 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz Liechtenstein). In Österreich wird Datenschutz beschrieben als Anspruch auf Geheimhaltung von personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Datenschutzgesetz 2000).
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